Videobeschreibung
Im letzten Jahr und auch aktuell arbeiten viele Arbeitnehmer zu Hause im sog. „Homeoffice“, wodurch auch teilweise Mehrkosten entstehen. Wir stellen dar, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für das Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig sind und wie die abzugsfähigen Kosten ermittelt werden.
Steuerpflichtige, die während der Corona-Pandemie von zu Hause aus arbeiteten, erfüllen in vielen Fällen nicht die Voraussetzungen für ein abzugsfähiges Arbeitszimmer, weil ein häusliches Arbeitszimmer eine ausschließliche oder fast ausschließliche berufliche oder betriebliche Nutzung voraussetzt. Diese können eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Wir zeigen die Voraussetzungen für den Ansatz der Homeoffice-Pauschale auf.
Auszug aus dem Seminar
Ergänzende Informationen
- Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Betriebsstättenähnlicher Raum
- Außerhäusliches Arbeitszimmer
- Häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG)
- Sonderfälle zum Höchstbetrag von 1.250 €
- Ermittlung der abzugsfähigen Kosten
- Homeoffice-Pauschale (VZ 2020 und 2021) - Zeitumfang: ca. 1 Stunde 30 Minuten
- Referent: Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater
- Rechtsstand: Juni 2021
Das Video-Seminar steht nach der Buchung für mind. 18 Monate zur Verfügung. Zum Abspielen der Videos wird eine Internetleitung mit einer Geschwindigkeit von mind. 6.000 kbit/s benötigt. Sie erhalten einen Link und ein Passwort zum Abruf der Videos.
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