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Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

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Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers als Betriebsausgaben oder Werbungs­kosten sowie Ermittlung der Homeoffice-Pauschale

sofort online verfügbar

Videobeschreibung

Im letzten Jahr und auch aktuell arbeiten viele Arbeitnehmer zu Hause im sog. „Homeoffice“, wodurch auch teilweise Mehr­kosten entstehen. Wir stellen dar, un­ter welchen Vor­aus­setzungen die Kosten für das Arbeitszimmer als Wer­bungs­kosten oder Betriebsaus­gaben abzugsfähig sind und wie die abzugs­fähigen Kosten ermittelt werden.

Steuerpflichtige, die während der Corona-Pandemie von zu Hause aus ar­bei­teten, erfüllen in vielen Fällen nicht die Voraussetzungen für ein abzugs­fäh­iges Arbeitszimmer, weil ein häusliches Arbeitszimmer eine aus­schließliche oder fast ausschließliche berufliche oder betriebliche Nutzung vor­aus­setzt. Diese können eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Wir zeigen die Vor­aus­setzungen für den Ansatz der Homeoffice-Pauschale auf.

 

Auszug aus dem Seminar

Ergänzende Informationen

Inhalt des Videos
  • Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
    - Betriebsstättenähnlicher Raum
    - Außerhäusliches Arbeitszimmer
    - Häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG)
    - Sonderfälle zum Höchstbetrag von 1.250 €
    - Ermittlung der abzugsfähigen Kosten
    - Homeoffice-Pauschale (VZ 2020 und 2021)
  • Zeitumfang: ca. 1 Stunde 30 Minuten
  • Referent: Dipl.-oec. Mirko Neufang, M.A., Steuerberater
  • Rechtsstand: Juni 2021

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