Besteuerung von Abfindungen

Abfindungen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, können aber unter bestimmten Umständen ermäßigt besteuert werden. Der Beitrag zeigt neben den grundsätzlichen Voraussetzungen auf, welche Besonderheiten zu beachten sind, um die Tarifermäßigung nicht zu gefährden.

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