Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden

Anschaffungs- und Herstellungskosten sind han­dels- und steuerrechtlich nur über die Ab­schrei­bung gewinnwirksam, weshalb die Abgrenzung zu sofort ab­zugs­fähi­gen Kos­ten wich­tig ist. Der Bei­trag gibt einen Über­blick über aus­ge­wähl­te Pro­blem­stel­lun­gen aus der Ab­grenz­ung zwischen An­schaf­fungs- bzw. Her­stell­ungs­kos­ten und Er­hal­tungs­auf­wand.

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