Kirchensteuer - Eine Steuer mit Beratungsbedarf

Die Kirchensteuer fristet als sog. Anex­steu­er ein Schat­ten­da­sein. Schein­bar wird sie au­to­ma­tisch auf die Steu­er zu­sätz­lich er­ho­ben. Im De­tail ver­ber­gen sich hier aber Be­son­der­hei­ten, die je­der steu­er­li­che Be­ra­ter ken­nen muss, denn bei Feh­lern in der Be­ra­tung droht der BGH-Recht­sprech­ung fol­gend eine Haf­tung. Die Mög­lich­keit zur Kir­chen­steu­er-Kap­pung und zum Kir­chen­steu­er-Er­lass sind hier nur ei­ni­ge der ent­schei­den­den De­tails. Im Se­mi­nar wer­den die pra­xis­re­le­van­ten Be­son­der­hei­ten bei der Kir­chen­steu­er sys­te­ma­tisch dar­ge­stellt.

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