Nießbrauch am Grundvermögen, Kapitalvermögen und Betriebsvermögen

Die Übertragung von Grund­stück­en un­ter dem Vor­be­halt ein­es Nieß­brauchs oder Wohn­rechts wird viel­fach von No­ta­ren und Fa­mi­lien­recht­lern em­pfoh­len. Dies gilt insb. in Be­zug auf den Vor­be­halts­nieß­brauch oder das Vor­be­halts­wohn­recht. Aus­schlag­ge­bend da­für sind oft­mals erb­schaft­steu­er­recht­li­che Ge­sichts­punk­te. Hin­sicht­lich der For­men des Nieß­brauchs und der Grund­sätze zur steu­er­recht­li­chen An­er­ken­nung wird auf die Aus­führ­ung­en in die­sem Skript ver­wie­sen. In dem Se­mi­nar wer­den die Nieß­brauchs­ge­stal­tung­en bei Ka­pi­tal­ver­mö­gen und Be­triebs­ver­mö­gen dar­ge­stellt.

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