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Die Abgrenzung der Sachbezüge von den Einnahmen in Geld führt in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten. Auswirkungen hat dies u. a. für die Anwendung der sog. 44 €-Freigrenze. Durch die neuere BFH-Rechtsprechung waren in der Praxis Unsicherheiten bei dieser Abgrenzung entstanden, auf die der Gesetzgeber mit einer Neuregelung ab 1.1.2020 insbesondere für Gutscheine und sog. Geldkarten reagiert hat. Mit Schreiben vom 13.4.2021 hat die Finanzverwaltung nun zur gesetzlichen Neuregelung erstmals Stellung genommen.
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