Sachlohn, 44 €-Freigrenze und Gutscheine in der Lohnsteuer

Die Abgrenzung der Sachbezüge von den Einnahmen in Geld führt in der Praxis häufig zu Schwierig­keiten. Auswirkungen hat dies u. a. für die Anwendung der sog. 44 €-Frei­grenze. Durch die neuere BFH-Rechtsprechung waren in der Praxis Un­sicher­heiten bei dieser Ab­gren­zung entstanden, auf die der Gesetz­geber mit einer Neuregelung ab 1.1.2020 ins­be­son­de­re für Gut­scheine und sog. Geld­karten reagiert hat. Mit Schreiben vom 13.4.2021 hat die Fi­nanz­ver­wal­tung nun zur gesetzlichen Neu­re­gelung erstmals Stellung genommen.

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