Umsetzung des Digitalpakets in der Umsatzsteuer zum 1.7.2021

Die Umsatzsteuer erfährt zum 1.7.2021 umfassende Änderungen im Bereich der innergemeinschaftlichen Warentransporte. Speziell die Neufassung des Fernverkaufs i. S. des § 3c UStG, die Einführung der Schnittstellen-Regelung für digitale Marktplätze i. S. des § 3 Abs. 3a UStG und die Etablierung des One-Stop-Shops (§§ 18i ff. UStG) werden das System der Umsatzsteuer im Binnenmarkt nachhaltig ändern.

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